I. Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Technost und dem Kunden. Sie gelten auch für alle im Zusammenhang hiermit stehenden Angaben in Internetautritt, Flyern, Preislisten sowie Werbung in allen möglichen Medien. Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen – insbesondere in Einkaufsbedingungen des Kunden – sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die vorbehaltlose Lieferung von Waren, Leistung von Diensten oder die Annnahme von Zahlungen durch uns bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.
II. Vertragserläuterungen
Unsere Angebote sind freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (§ 126 b BGB) zustande oder wenn Aufträge von uns ausgeführt worden sind. Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung eines Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen ebenfalls der Textform.
III. Preise
In unseren Preisen sind - soweit nichts anderes vereinbart ist - die Kosten für Verpackung, Versicherung, Porto und Umsatzsteuer nicht enthalten. Haben wir Aufstellung oder Montage übernommen und ist nichts anderes vereinbart, trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reisekosten sowie Spesen. Liegt der Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen zulässig. Wir berechnen dann die am Liefertag gültigen Preise.
IV. Zahlung, Aufrechnung
Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde 50% der Auftragssumme bei Lieferung der Komponenten bzw. Beginn der Tätigkeit, 40% der Auftragssumme bei Beendigung des Auftrags und die Restzahlung bei Inbetriebnahme bzw. Abnahme oder nach Einweisung zu zahlen. Wir erteilen über jeden Teilbetrag Rechnung. Der Kunde kommt gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug, wenn er nicht spätestens 14 Tage nach erbrachter Teilleistung zahlt. Technost ist bei Verzug berechtigt, die gesetzliche Verzinsung geltend zu machen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
V. Versand, Lieferungen, Leistungsort
Soweit nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Kunden; dabei bestimmen wir Versandart, Versandweg und Frachtführer. Teillieferungen sind zulässig.Leistungsort für die Lieferung ist der Ort unseres Geschäftssitzes.
VI. Liefertermine, Verzug
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, hat uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzudrohen. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.
VII. Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Soweit Eigentumsvorbehaltsrechte bestehen, ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
VIII. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energieausfall, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.
IX. Produktangaben
Für unsere Produkt- oder Leistungsangaben übernehmen wir keine über den jeweiligen Einzelvertrag hinausgehende Haftung. Wir behalten uns technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben beschreiben nur die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen und stellen keine Garantie im Sinne des § 443 BGB dar. Der Kunde ist unabhängig davon verpflichtet, wenn möglich vor Auftragserteilung, unsere Produkte und Leistungen auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch selbst zu prüfen.
X. Mängelhaftung
Der Kunde kann wegen Mängeln unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Kunden rechtzeitig schriftlich gem. § 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens acht Tagen zu gewähren. Der Kunde kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Kunde uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich it einer angemessenen weiteren Nachfrist androht. Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß § 478 BGB gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
XI. Schadensersatz
Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Pflichten ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt höchstens den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften.
XII. Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie für Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, ein Jahr.
XIII. Nutzungsrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, übertragen wir dem Kunden das nicht ausschließliche und unwiderrufliche Nutzungsrecht an der Software. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen des Vertrages nutzen; dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte. Werden wir aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen Urheberrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte im Zusammenhang mit der gelieferten Software in Anspruch genommen, so hat uns der Kunde von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.
XIV. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens; erheben wir Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XV. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.